Frage Nr. 601033 – Antwort B

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Was passiert, wenn Wahlberechtigte im Kanton Schaffhausen nicht an Abstimmungen teilnehmen?

Antwort B:  Sie müssen eine Busse bezahlen 

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Hintergrundinformation:
Im Kanton Schaffhausen sind alle Abstimmungen und Wahlen obligatorisch. Ob es sich dabei um eidgenössische, kantonale oder um Abstimmungen auf Gemeide-Ebene handelt, spielt dabei keine Rolle. Wer seinen Stimmausweis nicht abgibt wird pro Abstimmung mit 6 CHF gebüsst. 
(Quelle: sh.ch)

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